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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der NürnbergMesse GmbH

1. Die nachfolgenden AVB gelten im Verhältnis Aussteller/ NürnbergMesse GmbH (im folgenden NürnbergMesse), wenn die NürnbergMesse Veranstalter ist.

2. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Ausstellers werden nicht anerkannt. Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung der NürnbergMesse wirksam.

3. Der Vertrag kommt zwischen dem Aussteller und der NürnbergMesse zustande. Der im Vordruck genannte ServicePartner (oder Subunternehmer), der als Stellvertreter der NürnbergMesse handelt, ist für den Kunden Ansprechpartner in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Die Vordrucke sind bei allen Bestellungen zu verwenden. Gezeigte Bilder sind Beispieldarstellungen. Die NürnbergMesse ist berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall erhält der Kunde rechtzeitig einen anderen ServicePartner genannt.

4. Werden ServicePartner als Subunternehmer für die NürnbergMesse tätig, gelten auch die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des ServicePartners (gemäß Punkt II.). Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten neben den vorrangigen AVB.

5. Die Gültigkeit der „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen“ sowie der „Besonderen Teilnahmebedingungen“ der NürnbergMesse werden durch die AVB nicht berührt. Bei Widersprüchen zu den AVB sind die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen“ und die „Besonderen Teilnahmebedingungen“ vorrangig.

6. Die NürnbergMesse ist nicht verpflichtet, die vom Aussteller gemachten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Zweifel gehen zu Lasten des Ausstellers.

7. Werden Services der NürnbergMesse durch ServicePartner erbracht, erfolgt die Abrechnung unmittelbar durch den ServicePartner im Namen und auf Rechnung der NürnbergMesse. Inkasso während der Messe am Stand ist zulässig. Folgende Kreditkarten werden angenommen: MasterCard, American Express, VISA, Diners Club.

8. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle Preise Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in EUR.

9. Gerät der Aussteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind 8% Verzugszinsen über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, oder dem durch die Europäische Zentralbank bestimmten Nachfolgeinstrument zu zahlen.

10. Wird die vertraglich vereinbarte Leistung durch den ServicePartner mangelhaft oder unvollständig erbracht, so sind Ansprüche ausschließlich gegenüber dem ServicePartner geltend zu machen.

11. Der Aussteller ist verpflichtet, die für ihn erbrachten Leistungen unverzüglich auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten hat er zur Vermeidung des Verlustes sämtlicher Ansprüche unverzüglich nach Feststellung schriftlich gegen- über dem ServicePartner zu rügen. Eventuelle Reklamationen müssen vor Veranstaltungsende kundig gemacht werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

12. Die NürnbergMesse haftet nicht für Personen- oder Sachschäden irgendwelcher Art, es sei denn, die NürnbergMesse oder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Diese Beschränkung gilt nicht für eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

13. Erfüllungsort ist Nürnberg. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

15. Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16. Nach der Zulassung hat der Aussteller die volle Miete auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Storniert der Aussteller die Bestellung von Miet-Ausstellungsständen und/oder weiteren Dienstleistungen, ist eine Stornogebühr abhängig vom Bestellwert zu zahlen:

  • Bei einer Stornierung 42 Tage bis 22 Tage vor offiziellem Aufbaubeginn der Veranstaltung zahlt der Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung.
  • Bei einer Stornierung 21 Tage bis 8 Tage vor offiziellem Aufbaubeginn der Veranstaltung zahlt der Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 80 % der vereinbarten Vergütung.
  • Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor offiziellem Aufbaubeginn der Veranstaltung zahlt der Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung.

Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm verlangte Kostenbeteiligung zu hoch ist.

17. Zahlungsziel bei Miet-Komplettständen: 10 Tage nach Rechnungserhalt.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der ServicePartner:

AGB der Messebau Wörnlein GmbH

AGB der Holtmann+ GmbH & Co.KG: 

AGB der Hummel Möbelverleih GmbH

AGB der SPIE SAG GmbH